Pflegenews

Terminservicestelle

Auch im Jahr 2020 hat sich einiges im Bereich Pflege getan. Stück für Stück bessert der Gesetzgeber nach. So steht seit Januar ein ärztlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung, der unter der Nummer 116117 erreichbar ist.

https://www.116117.de/de/haeufige-fragen.php

Bei akuten Fällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen, Notfallambulanzen oder Krankenhäuser vermittelt.

Elternunterhalt

Seit dem 01.01.2020 gilt in Sachen Elternunterhalt eine neue Regelung. Kinder müssen für pflegebedürftige Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000,00 € aufkommen. Das Einkommen des Partners bleibt hiervon unberücksichtigt. Ehepartner müssen nach wie vor unabhängig vom Einkommen füreinander aufkommen. Eine Pflegezusatzversicherung bleibt also weiterhin das Top-Thema.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892